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Energieausweis Nichtwohngebäude

Gemäß EnEV 2014 muss bei jedem Haus- oder Wohnungsverkauf und jeder Neuvermietung ein Energieausweis ohne Aufforderung übergeben werden. Dies gilt genauso für Nichtwohngebäude, also gewerblich oder öffentlich genutzte Objekte.

Einzige Ausnahmen hiervon sind Gebäude, die weniger als 3 Monate im Jahr genutzt werden, kleiner als 50m² sind oder unter Denkmalschutz stehen.

Unterschieden wird nach bedarfs- und verbrauchsbezogenem Energieausweis. Ein Muster für einen Energieausweis können Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einsehen.

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Wir bieten Ihnen die Erstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude bei Vorliegen von Bauzeichnungen bis zu einem Volumen von 2.000 m3 und 5 Funktionszonen zum Preis von 320,00 EUR netto bzw. 380,80 EUR brutto zzgl. Fahrtkosten, an. Für jede weitere Funktionszone bzw. größeres Volumen in 500 m3 Schritte werden jeweils 120,00 EUR netto bzw. 142,80 EUR brutto zusätzlich berechnet.

Sollten Vor-Ort Aufnahmen erforderlich sein berechnen wir Ihnen zusätzlich 80,00 € netto/Stunde bzw. 95,20 EUR brutto/Stunde.

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Unser qualifizierter Energieberater wird sich schnellstmöglich bei Ihnen melden.

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