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Energieausweis Wohngebäude

Der Energieausweis (Energiepass) wurde auf der Grundlage der EnEV 2009 verpflichtend eingeführt. Für Wohngebäude und Wohnungen besteht eine Ausweispflicht,

wenn

  • vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll,
  • wenn die Nutzfläche der Immobilie um mehr als 50% erhöht wird (und ohnehin die Berechnung für das ganze Haus vorliegt),
  • wenn umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen erfolgen und ein Energiebedarf für das gesamte Gebäude berechnet wird (s. Anlage 3, Punkt 1 bis 6 der EnEV).

Die neue Energieeinsparverordnung EnEV verschärft deutlich die Bedingungen für die Einhaltung der Vorlage eines Energieausweises.

Unterschieden wird nach bedarfs- und verbrauchsbezogenem Energieausweis. Ein Muster für einen Energieausweis können Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einsehen.

Verbrauchsbezogener Energieausweise

Ein Energieausweis (Energiepass), der nach dem Verbrauch ausgestellt wird, reicht qualitativ nicht an den Energieausweis nach Bedarf heran und darf nur noch in bestimmten Fällen erstellt werden. Er ist deutlich preisgünstiger als der bedarfsorientierte Energieausweis.

Er gibt ausschließlich Auskunft über die verbrauchte Energie der letzten drei Jahre, die nutzerabhängig ist. Berücksichtigt werden sowohl Leerstände als auch die Witterung im angegeben Zeitraum.

Wir bieten Ihnen die Erstellung eines verbrauchsbezogenen Energieausweises, z.B. für Ein- und Zweifamilienhäuser zum Preis von 200,00 EUR netto bzw.  238,00 EUR brutto zzgl. Fahrtkosten, an. Für jede weitere Wohneinheit werden 50,00 EUR netto bzw. 59,50 EUR brutto berechnet.

Bedarfsbezogener Energieausweis

Diese Form des Energieausweises ist für Wohngebäude Pflicht, die vor der Einführung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet wurden, ohne zum Zeitpunkt der Errichtung oder im späteren Verlauf durch Modernisierung ihre Anforderungen erfüllt zu haben.

Hierbei wird der Bedarf aufgrund der baulichen Situation ermittelt. Die Bewertung geht ausschließlich auf die Qualität des Gebäudes zurück. Hierzu ist eine Begehung des Gebäudes und die Erfassung der notwendigen Daten durch den Ausweisaussteller nötig, um sinnvolle Modernisierungsvorschläge geben zu können.

Wir bieten Ihnen die Erstellung eines bedarfsbezogenen Energieausweises, z.B. für Ein- und Zweifamilienhäuser zum Preis von 250,00 EUR netto bzw. 297,50 EUR brutto zzgl. Fahrtkosten, an. Für jede weitere Wohneinheit werden 50,00 EUR netto bzw. 59,50 EUR brutto berechnet.

Der bedarfsbezogene Energieausweis kann als erste Stufe einer von uns angebotenen Energieberatung genutzt werden.

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Unser qualifizierter Energieberater wird sich schnellstmöglich bei Ihnen melden.

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