Bekanntgabe der Höhe der festgelegten Gasumlagen zum 1. Oktober 2022

 

Die Trading Hub Europe GmbH hat nun die ermittelten Höhen der regierungsseitig festgelegten Umlagen bekannt gegeben. Dabei handelt es sich um folgende Umlagen:

 

  1. Gasbeschaffungsumlage nach § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG): Russland liefert weniger Gas, deshalb müssen viele Gasimporteure, von denen auch die SWL ihr Gas bezieht, kurzfristig teuren Ersatz beschaffen. Damit die Unternehmen nicht insolvent gehen und die Versorgung weiter gesichert ist, führte die Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 eine Umlage nach der Verordnung nach § 26 EnSiG in Höhe von 2,419 Ct/kWh netto

 

  1. Gasspeicherumlage: Um genügend Gas für den Winter vorrätig zu haben, werden aktuell die deutschen Erdgasspeicher mit Hochdruck gefüllt. Die Kosten für die Befüllung der Speicher werden auf alle Gaskunden umgelegt. Dafür wurde die neue Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG zum 1. Oktober 2022 in Höhe von 0,059 Ct/kWh netto eingeführt.

 

  1. Bilanzierungsumlage: Gas für Regelenergie wird vom zuständigen Marktgebietsverant-wortlichen (der Trading Hub Europe GmbH) dann eingesetzt, wenn das Verhältnis zwischen ein- und ausgespeisten Gasmengen im bundesweit zusammenhängenden Gasnetz nicht ausgeglichen ist. Die Kosten dafür werden schon seit mehreren Jahren umgelegt. Ab dem 1. Oktober 2021 beträgt die Bilanzierungsumlage 0,57 Ct/kWh netto.

 

 

Die neuen Preisblätter mit den o. g. Umlagebeträgen finden Sie hier: https://www.swl-badlangensalza/erdgas/produkte-und-infos/.

 

Haben Sie weitere Fragen? Unser Kundenservice ist gern für sie da. Sie erreichen uns über

 

 

Da wir momentan sehr viele Anfragen und Bitten um Abschlagserhöhungen haben, kann es ggf. zu kurzen Wartezeiten kommen. Ihre Abschläge können Sie gern in unserem Online-Kundencenter selbständig vornehmen.

 

 

Empfehlen
  • Facebook
  • Twitter
  • LinkedIN
  • Pinterest
Share
Getagged in
*-