Strompreisänderung zum 1. Januar 2017

Zum 1. Januar 2017 verändern sich die gesetzlich veranlassten Umlagen (KWKG-Umlage, EEG-Umlage, Umlage nach § 19 StromNEV, Offshore-Umlage, Umlage für abschaltbare Lasten) sowie die Netzentgelte als Folge der Energiewende. Diese Preisebestandteile sind von der SWL einzukassieren und abzuführen.

Die SWL kann nur die reinen Beschaffungskonditionen für Strom und Gas sowie die Verwaltungskosten beeinflussen – diese Preisbestandteile konnten gesenkt werden.

TIPP: Unser Kundenservice berät Sie gern zu der für Sie günstigsten Vertragsvariante – sprechen Sie uns an!

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